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Regulierung von Cannabis in der Schweiz: kontrolliert, zugänglich, aber nicht gefördert

Edition No. 139
Dec. 2023
Cannabis policy – what’s next?

Forum. Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) spricht sich für eine Regulierung anstatt für das Verbot von Cannabis aus. Eine Regulierung von Cannabis, sofern sie angemessen konzipiert und umgesetzt wird, kann dazu führen, dass das Cannabisproblem aus Sicht der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Bürgerrechte besser bewältigt wird. Die Regulierung von Cannabis muss aber einer Reihe von Prinzipien folgen.*1 Diese Prinzipien können mit der Formel «Cannabis muss kontrolliert und zugänglich sein, aber nicht gefördert werden» zusammengefasst werden.

Cannabis muss kontrolliert werden:

Diejenigen, die Cannabis konsumieren, müssen Zugang zu ordnungsgemäss kontrollierten Produkten haben, deren Risiken von einer unabhängigen Stelle bewer- tet werden. Der Zugang zu Informationen über die Risiken des Konsums der verschiedenen Produkte und über Möglichkeiten, diese Risiken zu verringern, muss gewährleistet werden.

Cannabis muss legal zugänglich sein:

Für Erwachsene muss die Möglichkeit bestehen, Cannabis unter guten Bedingungen zu erwerben, anstatt es auf einem Schwarzmarkt kaufen zu müssen. Modelle eines begrenzten Zugangs, wie die alleinige Entkriminalisierung des Konsums, die Möglichkeit, Cannabis ausschliesslich selbst herzustellen, oder die Abgabe im Rahmen des Gesundheitssystems sind unzureichend, da sie keine glaubwürdige Alternative zum Schwarzmarkt darstellen. Daher muss der legale Zugang zu Cannabis gewährleistet und reguliert sein.

Cannabis darf nicht gefördert werden:

Es gibt keine Rechtfertigung, den Konsum von Cannabis zu fördern, weder durch Werbung noch durch unkontrollierte Produktpaletten, niedrige Preise und Sonderangebote oder eine Vielzahl von Online- und physischen Verkaufsstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Zugang zu Cannabis ausschliesslich über nicht-gewinnorientierte Verkaufsmodelle erfolgen, die nicht dazu bestimmt sind, den Konsum zu fördern.

Die EKSN hofft, dass die Regulierung in der Schweiz diesen Prinzipien folgt. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Quellen

*1 Die Leitlinien sind auch in den folgenden Berichten zu finden:

- LESSONS LEARNED UND GOOD PRACTICE DER CANNABISREGULIERUNG

- Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen - EKDF - Mai 1999

Synthesebericht «Cannabis» der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen (EKSF)

Cannabis 2008 Update zum Cannabisbericht 1999 der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen - EKDF

Contact

Frank Zobel
Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN)

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